Der Gewinnfreibetrag ist ein zentrales Instrument zur Senkung der Einkommensteuer. Für Gewinne bis zu 33.000 € steht ein Grundfreibetrag von 15 % zu – das entspricht bis zu 4.950 €, die steuerfrei bleiben. Für darüber hinausgehende Gewinne kann zusätzlich ein investitionsbedingter Freibetrag geltend gemacht werden, sofern in bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter investiert wird (z. B. medizinische Geräte, IT-Infrastruktur, Software).
Für Investitionen, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 getätigt werden, gilt ein erhöhter IFB:
Seit 2020 können neue Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben werden – mit bis zu 30 % im ersten Jahr, danach fallend. Das bringt besonders in den ersten Jahren eine hohe Steuerentlastung.
Mit geschicktem Timing kann die Steuerlast gezielt beeinflusst werden: